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Skischule-Krün-Wallgau
Skischule-Krün-Wallgau
Covid-19-Regelungen
Anmeldung, Skiverleih, Sportgeschäft

  • Aktuell gilt keine pandemiebedingten Teilnahmeeinschränkungen (Stand 06.11.2022). Kurzfristige Verordnungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP) sind jedoch situationsabhängig nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich behalten wir uns vor, auch darüber hinausgehende Regelungen für eine Kursteilnahme festzulegen.

  • In unserem Skischulbüro und Skiverleih in Krün haben wir für unser aller Sicherheit ein zertifiziertes Raumluft- und Oberflächenreinigungsgerät (Plasma Generator von Plasma for Life) installiert, das das Infektionsrisiko durch virenbelastete Aerosole maximal reduziert und für 99,9 Prozent keimfreie Raumluft- und Oberflächenreinheit sorgt.

  • Die maximale Anzahl an gleichzeitig im Skischulbüro/Skiverleih/Sportshop anwesenden Kunden ist auf 6 Personen beschränkt. Wir bitten deshalb um etwas Geduld, falls es zu Wartezeiten kommen sollte. Beim Verleih von Kinderausrüstungen sollen die Kinder bitte nur von einem Elternteil begleitet werden, um nicht notwendige Kontakte zu reduzieren.

  • Wir empfehlen das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. Zudem bitten wir Euch, bei Betreten und Verlassen unserer Räumlichkeiten die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen für Euch bereit.

  • Die von uns angebotenen Verleihausrüstungen sind desinfiziert.


  • Kursbetrieb

  • Wir bieten nur Privatkurse oder Kleingruppenkurse (3 - 6 Personen) bzw. Familienkurse an.

  • Eine Kursteilnahme bei uns ist nur entsprechend der aktuellen staatlichen Verordnungen und Vorschriften möglich. Aktuell gibt es in Bayern keine Einschränkungen (Stand 06.11.2022)

  • Wir lehnen eine Kursteilnahme ab, wenn verdächtige Symptome wie Schnupfen, Husten, Fieber, Heiserkeit, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen etc vorliegen. Bei Aufkommen von Krankheitssymptomen muss der Kurs sofort abgebrochen werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben gilt auch für unsere Skilehrer*innen und und Mitarbeiter*innen.

  • Werden im Rahmen der Kurse auch Skilifte oder Seilbahnen benutzt, müssen die Vorgaben der Lift- oder Bahnbetreiber eingehalten werden. Aktuell besteht eine Maskenpflicht bei der Benutzung von Kabinenbahnen.

  • An Sammelplätzen ist auf angemessenen ABstand zu achten. Generell ist der Aufenthalt am Sammelplatz so kurz wie möglich zu halten. Größere Menschenansammlungen sollen vermieden werden, Kinder werden deshalb bitte nur von einem Elternteil zum Sammelplatz gebracht.

  • Beim Aufwäremen zu Kursbeginn verzichten wir auf Kontaktspiele und achten auf die Einhaltung von Abständen. Hilfestellungen (z. B. um kleinen Kindern aufzuhelfen), bei denen kein Abstand eingehalten werden kann, versuchen wir, auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.